Vertrauen auf Nichtbeantragung eines Versäumnisurteils bei Abwesenheit eines Prozeßbevollmächtigten
BGH, Urteil vom 27.09.1990 - Aktenzeichen VII ZR 135/90
DRsp Nr. 1992/1048
Vertrauen auf Nichtbeantragung eines Versäumnisurteils bei Abwesenheit eines Prozeßbevollmächtigten
»§ 23 der anwaltlichen Standesrichtlinien entfaltet keine rechtliche Wirkung mehr (im Anschluß an BVerfGE 76, 171, 196 - DRsp IV (485) 205 a-d, 206 a). Ein Rechtsanwalt kann deshalb nicht im Vertrauen auf den rechtlichen Fortbestand des § 23 der Richtlinien davon ausgehen, der Prozeßbevollmächtigte der Gegenseite werde kein Versäumnisurteil beantragen.«