Auf die Berufung der Klägerin wird das am 21.11.2018 verkündete Urteil der 13. Zivilkammer - Kammer für Handelssachen - des Landgerichts Bochum abgeändert.
Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr Angebote für den Absatz von Taschenmessern an Verbraucher mit Hinweisen auf Garantien zu versehen, ohne hierbei auf die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers sowie darauf, dass sie durch die Garantie nicht eingeschränkt werden, hinzuweisen und ohne den räumlichen Geltungsbereich des Garantieschutzes anzugeben,
wie geschehen am 13.04.2018 auf der Handelsplattform "amazon" unter der ASIN B002J94KFG "X Taschenwerkzeug Offiziersmesser Tinker rot, 1.4603" durch den Hinweis: "
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