Die Klägerin verlangt von dem Beklagten Auszahlung eines Sicherheitseinbehaltes in Höhe von DM 22.300,-.
Die Klägerin führte für den Beklagten Alu-Dacharbeiten aus. Gemäß dem Auftrag vom 18. Juli 1996 betrug das Auftragsvolumen DM 426.779,38. Die Parteien vereinbarten die Anwendung der
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