I. Die Nebenbetroffenen werden jeweils wegen eines vorsätzlichen Kartellverstoßes gegen das Verbot aufeinander abgestimmter Verhaltensweisen verurteilt, und zwar zu folgenden Geldbußen:
die Nebenbetroffene X. GmbH & Co. KG zu einer Geldbuße in Höhe von ... Euro, wobei ein Betrag in Höhe von ... Euro als vollstreckt gilt,
die Nebenbetroffene A. GmbH & Co. KG zu einer Geldbuße in Höhe von ... Euro, wobei ein Betrag in Höhe von ... Euro als vollstreckt gilt,
die Nebenbetroffene Z. GmbH & Co. KG zu einer Geldbuße in Höhe von ... Euro, wobei ein Betrag in Höhe von ... Euro als vollstreckt gilt.
II. Die Nebenbetroffenen tragen die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens und ihre notwendigen Auslagen sowie die Kosten ihrer Rechtsbeschwerde.
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