I.
Auf den Normenkontrollantrag des Antragstellers hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Urteil vom 29. Januar 1988 den vom Landratsamt Schwandorf erlassenen Bebauungsplan "Westlicher Taxöldener Forst" der Antragsgegnerin vom 14. Februar 1985, dessen Gegenstand die Wiederaufarbeitungsanlage Wackersdorf ist, für nichtig erklärt. Er hat entscheidungstragend darauf abgestellt, daß der Bebauungsplan auf einem Abwägungsmangel beruhe. Bei Erlaß eines Bebauungsplans für eine kerntechnische Anlage im Sinne des §
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