VG Stuttgart, vom 08.06.1988 - Vorinstanzaktenzeichen 16 K 3422/87
VGH Baden-Württemberg, vom 06.07.1989 - Vorinstanzaktenzeichen 10 S 2687/88
Verwaltungsprozeßrecht: Fortsetzungsfeststellunginteresse bei offensichtlicher Aussichtslosigkeit eines Amtshaftungsprozesses
BVerwG, Urteil vom 29.04.1992 - Aktenzeichen 4 C 29.90
DRsp Nr. 1993/3203
Verwaltungsprozeßrecht: Fortsetzungsfeststellunginteresse bei offensichtlicher Aussichtslosigkeit eines Amtshaftungsprozesses
Bei der Prüfung der Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Fortsetzungsfeststellungsklage kann die "offensichtliche Aussichtslosigkeit" eines beabsichtigten zivilgerichtlichen Amtshaftungsprozesses nur dann angenommen werden, wenn ohne eine ins einzelne gehende Prüfung erkennbar ist, daß der behauptete zivilrechtliche Anspruch unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt besteht (Fortführung der Rechtsprechung des Urteils vom 18. Oktober 1985 - BVerwG 4 C 21.80 - Buchholz 406. 11 § 1 BBauGB Nr. 28) (hier: Versagung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36BauGB).