Der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten ist unzulässig.
Der Rechtsstreit wird an das Arbeitsgericht München verwiesen.
I
Der 1981 in der Bundesrepublik geborene Kläger ist deutscher Staatsangehöriger. Er ist Volljurist und seit Juni 2014 als selbstständiger Rechtsanwalt tätig.
Unter dem 17. November 2015 schrieb der Bundesnachrichtendienst (BND) für verschiedene Dienstposten in seiner Zentralabteilung am Dienstsitz in Pullach bei München die Stelle "Volljuristinnen und Volljuristen (ZY/054-15)" aus. Die schriftliche Bewerbung des Klägers wurde vom BND nach einem Vorstellungsgespräch mit Schreiben vom 23. März 2016 abgelehnt. Hiergegen erhob der anwaltlich vertretene Kläger Widerspruch.
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