VG Düsseldorf, vom 18.09.1987 - Vorinstanzaktenzeichen 13 K 946/84
OVG Nordrhein-Westfalen, vom 21.03.1990 - Vorinstanzaktenzeichen 11 A 2822/87
Verwirkung nachbarlicher Abwehrrechte; Streitwert bei Nachbarklagen
BVerwG, Beschluß vom 09.08.1990 - Aktenzeichen 4 B 95.90
DRsp Nr. 1997/5190
Verwirkung nachbarlicher Abwehrrechte; Streitwert bei Nachbarklagen
1. Materielle Abwehrrechte des Nachbarn können zu einem früheren Zeitpunkt verwirkt sein als entsprechende Verfahrensrechte.2. Der Streitwert für Nachbarklagen ist nicht nach dem Auffangwert des § 13 Abs. 1 Satz 2 GKG, sondern nach § 13 Abs. 1 Satz 1 GKG zu bestimmen.