VGH Baden-Württemberg - 14.03.1990 (8 S 2599/89) - DRsp Nr. 1996/18122
VGH Baden-Württemberg, vom 14.03.1990 - Aktenzeichen 8 S 2599/89
DRsp Nr. 1996/18122
Gegen eine Bauplanung im Innenstadtbereich kann ein Grundstückseigentümer nicht einwenden, ihm werde durch die geplanten Bauten die Sicht auf ein denkmalgeschütztes Gebäude versperrt und es würden durch einen Neubau Einsichtsmöglichkeiten in vorhandene Wohnungen geschaffen.