VGH Baden-Württemberg vom 23.03.1990
8 S 2705/88
Normen:
BauGB § 1 Abs. 5 Nr. 1, 2 ;
Fundstellen:
AgrarR 1991, 114

VGH Baden-Württemberg - 23.03.1990 (8 S 2705/88) - DRsp Nr. 1996/18120

VGH Baden-Württemberg, vom 23.03.1990 - Aktenzeichen 8 S 2705/88

DRsp Nr. 1996/18120

Die Festsetzung einer nicht überbaubaren Fläche im Bereich einer vorhandenen Garagenzeile verbunden mit Ausweisung einer benachbarten Baufläche kann dem Abwägungsgebot auch dann entsprechen, wenn deshalb Garagen abgebrochen werden müssen. Die Planrechtfertigung kann darin liegen, daß eine Belassung der Garagen die Belichtung von Räumen der benachbarten Gebäude beeinträchtigen und deren Erscheinungsbild mindern würde.

Normenkette:

BauGB § 1 Abs. 5 Nr. 1, 2 ;
Fundstellen
AgrarR 1991, 114