Tatbesand:
Die Beteiligten streiten über die Erteilung einer Baugenehmigung.
Der Kläger, der ausgebildeter Landwirt, aber im Hauptberuf als Baggerführer tätig ist, betreibt eine Nebenerwerbslandwirtschaft. Seine Hofstelle lag bisher auf dem Grundstück xx im Ortsteil Pe der beklagten Gemeinde Rutesheim. Er ist Eigentümer von ca. 6 ha landwirtschaftlicher Nutzflächen; ca. 1,7 ha hat er gepachtet. Er hat zwei eigene Pferde.
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