I.
Der Kläger betreibt auf dem Grundstück FlNr. 823/11 der Gemarkung N. eine Werkzeugschleiferei, zu deren Einbau in ein ehemaliges Stallgebäude seiner Mutter E. F. mit Bescheid des ehemaligen Landratsamts R. vom 1. August 1967 unter einer Reihe von Auflagen und Bedingungen und unter Gewährung einer Befreiung hinsichtlich der Abstandsfläche an der nördlichen Grundstücksgrenze die Baugenehmigung erteilt worden war. In dem damaligen Baugenehmigungsverfahren hatte der Kläger folgende "Betriebsbeschreibung" eingereicht (Schreiben vom 15.8.1966):
"Von der Stadtverwaltung N. wurde mir mitgeteilt, daß ich eine Betriebsbeschreibung zum obengenannten Bauplan nachzureichen habe.
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