Durch das zum 01.05.2000 in Kraft getretene Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen und durch das zum 01.01.2002 in Kraft getretene Schuldrechtsmodernisierungsgesetz wurde die gesetzliche Verzugsregelung für Geldschulden und für Entgeltforderungen erheblich geändert und der gesetzliche Verzugszins für Geldschulden erheblich erhöht und zukünftig an die Entwicklung des Basiszinssatzes gem. § 288 BGB angepasst.
Diese Erhöhung der Verzugszinsen wurde bereits in der
In Anpassung an die geänderten Gesetzesbestimmungen im Zusammenhang mit dem Schuldrechtsmodernisierungsgesetz hat der DVA die Verzugszinsregelung der
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