Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der Vergabekammer Südbayern vom 20. Dezember 2022, Gz. 3194.Z3-3_01-22-6, wird zurückgewiesen.
2.Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung notwendigen Aufwendungen der Antragsgegnerin.
3.Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens wird auf bis zu 290.000,00 € festgesetzt.
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