1. Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Landgerichts Saarbrücken vom 17. Dezember 2020 -
2. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
3. Der Beklagten wird für die Durchführung des vorliegenden Beschwerdeverfahrens ratenfreie Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwältin L., Saarbrücken, bewilligt.
4. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf bis zu 1.500,- Euro festgesetzt.
I.
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