Die Klägerin lieferte 1984/1985 an den Bauherrn H. , der eine aus drei Häusern mit je vier Wohnungen bestehende Wohnanlage errichtete, Fenster, Türen und Rolläden und baute sie ein. H. blieb die Bezahlung der Werklohnforderungen der Klägerin zum Teil schuldig. Die Klägerin erhob daraufhin Anfang November 1985 drei Klagen, aufgrund derer in der Folge rechtskräftige Urteile und Kostenfestsetzungsbeschlüsse gegen H. ergingen. Einen ihrer Werklohnansprüche konnte die Klägerin durch Inanspruchnahme eines Bürgen befriedigen; im übrigen blieben die Vollstreckungsversuche aus den gegen H. ergangenen Titeln erfolglos. H. hat inzwischen die eidesstattliche Versicherung abgegeben und erklärt, von Sozialhilfe zu leben.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|