Nach Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache wird das Verfahren eingestellt.
Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 4. September 2019 -
Die Antragstellerin trägt 3/4 und der Antragsgegner 1/4 der Kosten des Verfahrens vor dem Verwaltungsgericht. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Beteiligten jeweils zur Hälfte.
Der Streitwert wird - unter Abänderung der Streitwertfestsetzung des Verwaltungsgerichts - für das erstinstanzliche Verfahren auf 5.000,- EUR und für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,- EUR festgesetzt.
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