Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 12. September 2007 wird zurückgewiesen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Revisionsverfahrens.
I
Die Klägerin nimmt den Beklagten auf Erteilung eines Bauvorbescheides zur bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit einer Medium-Hybrid-Energieerzeugungs-anlage in Anspruch.
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