Auf die Berufung des Beigeladenen wird die Klage unter Abänderung des Urteils des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße vom 26. Mai 2021 abgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens beider Rechtszüge einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen zu tragen.
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