I.
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der 5. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln vom 1.04.2008 (
1.
Die Beklagte wird unter Abweisung der weitergehenden Klage verurteilt, an die Klägerin 23.966,70 € nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 1.953,54 € vom 6.12.2002 bis zum 11.6.2003, aus 185,54 € seit dem 12.6.2003 und aus 23.810,16 € seit dem 18.8.2008 zu zahlen.
II.
Im Übrigen werden die Berufungen der Klägerin und die der Beklagten zurückgewiesen.
III.
Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen die Klägerin zu 95 % und die Beklagte zu 5 %.
Die Kosten des Rechtsstreits zweiter Instanz tragen die Klägerin zu 96 % und die Beklagte zu 4 %.
IV.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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