Auf die sofortige Beschwerde der Beklagten wird der Beschluss des Landgerichts Frankfurt (Oder) vom 06.03.2020 -
Von der Erhebung der Auslagen für das im Verfahren eingeholte Sachverständigengutachten des Dipl. Ing. ... vom 07.02.2020 wird abgesehen.
Die Entscheidung ergeht gerichtskostenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Die Beschwerde ist zulässig. Der angefochtene Beschluss des Einzelrichters des Landgerichts Frankfurt (Oder) vom 06.03.2020 betrifft die Erinnerung der Beklagten gegen den Kostenansatz, begründet mit dem Vorwurf unrichtiger Sachbehandlung, der eine Nichterhebung der in dem Kostenansatz berücksichtigten Sachverständigenkosten nach §
Die Beschwerde ist auch begründet.
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