Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss der 6. Zivilkammer des Landgerichts Potsdam vom 17.11.2020, Az.
Der Wert für das Beschwerdeverfahren wird auf 46.201,69 € festgesetzt.
I.
Der Antragsteller begehrt Prozesskostenhilfe für eine beabsichtigte Klage auf Zahlung von Architektenhonorar für Teilleistungen der Leistungsphasen 5 bis 7 gemäß Schlussrechnung vom 03.12.2017 für das Bauprojekt "(X)" in E....
Das Landgericht hat den Antrag mit Beschluss vom 17.11.2020 mit der Begründung zurückgewiesen, es fehle an substantiiertem Vortrag zur Passivlegitimation, dem Auftragsumfang, der Abnahmefähigkeit und des Umfangs der erbrachten Teilleistungen. Zudem sei die Schlussrechnung nicht prüffähig.
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