BGH vom 24.01.1980
III ZR 26/78
Normen:
BauGB § 95 ;
Fundstellen:
DRsp V(527)239a
DÖV 1980, 876
NJW 1980, 1844

Voraussetzungen der Sperrwirkung eines Kaufangebots

BGH, vom 24.01.1980 - Aktenzeichen III ZR 26/78

DRsp Nr. 1996/14504

Voraussetzungen der Sperrwirkung eines Kaufangebots

Die Sperrwirkung eines Kaufangebots setzt die Zulässigkeit der Enteignung voraus, d.h. ein Bebauungsplan muß bei Abgabe des Angebots rechtswirksam sein. Das Enteignungsverfahren muß noch nicht eingeleitet sein. Das Angebot muß sich auf die benötigte Fläche beschränken, darf sich also nicht auf das ganze Grundstück des Eigentümers beziehen.

Normenkette:

BauGB § 95 ;
Fundstellen
DRsp V(527)239a
DÖV 1980, 876
NJW 1980, 1844