Voraussetzungen der Sperrwirkung eines Kaufangebots
BGH, vom 24.01.1980 - Aktenzeichen III ZR 26/78
DRsp Nr. 1996/14504
Voraussetzungen der Sperrwirkung eines Kaufangebots
Die Sperrwirkung eines Kaufangebots setzt die Zulässigkeit der Enteignung voraus, d.h. ein Bebauungsplan muß bei Abgabe des Angebots rechtswirksam sein. Das Enteignungsverfahren muß noch nicht eingeleitet sein. Das Angebot muß sich auf die benötigte Fläche beschränken, darf sich also nicht auf das ganze Grundstück des Eigentümers beziehen.