Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 8.172,50 Euro festgesetzt.
Die Beschwerde, über die der Senat gemäß §
Das Verwaltungsgericht hat den Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen die vorzeitige Besitzeinweisungsverfügung vom 17. Juni 2013 in der geänderten Fassung vom 1. Juli 2013 zu Recht abgelehnt.
Die nach §
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