Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Darmstadt vom 20. Mai 2010 -
Die Klägerin hat die Kosten des Zulassungsantragsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu tragen.
Der Streitwert wird auch für das Zulassungsantragsverfahren auf 5.000,-- Euro festgesetzt.
I.
Die Beteiligten streiten über die Zulässigkeit einer Werbeanlage.
Die Klägerin, ein Unternehmen der Außenwerbung, beantragte am 12. August 2009 eine baurechtliche Genehmigung für die Errichtung einer beleuchteten Plakattafel für wechselnden Plakatanschlag.
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