OLG Celle - Beschluss vom 26.04.2010
13 Verg 4/10
Normen:
GWB § 97 Abs. 3;
Fundstellen:
GewArch 2010, 375
Vorinstanzen:
VK Niedersachsen - VgK 07/2010 - - 25.3.2010,

Voraussetzungen einer Fachlosaufteilung bei öffentlicher Ausschreibung

OLG Celle, Beschluss vom 26.04.2010 - Aktenzeichen 13 Verg 4/10

DRsp Nr. 2010/7818

Voraussetzungen einer Fachlosaufteilung bei öffentlicher Ausschreibung

Zu den Voraussetzungen einer Fachlosaufteilung nach § 97 Abs. 3 GWB im Rahmen eines ÖPP-Projektes.

Der Antrag der Antragstellerin auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss der Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Regionsvertretung Lüneburg vom 25. März 2010 (VgK 07/2010) wird abgelehnt.

Die Antragstellerin wird gebeten, dem Senat bis zum 10. Mai 2010 mitzuteilen, ob sie ihre sofortige Beschwerde aufrecht erhalten will.

Normenkette:

GWB § 97 Abs. 3;

Gründe:

I. Der Antragsgegner schrieb am 18. Dezember 2009 im Wege des Verhandlungsverfahrens Beratungsleistungen für die Beschaffung eines Neubaus für das Landeskriminalamt im Modell einer Öffentlich-Rechtlichen Partnerschaft europaweit aus. Darin erklärt er u. a., dass beabsichtigt sei, die wirtschaftliche, technische und juristische Beratung an einen Gesamtberater zu vergeben.