Der Antrag der Antragstellerin auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss der Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Regionsvertretung Lüneburg vom 25. März 2010 (VgK 07/2010) wird abgelehnt.
Die Antragstellerin wird gebeten, dem Senat bis zum 10. Mai 2010 mitzuteilen, ob sie ihre sofortige Beschwerde aufrecht erhalten will.
I. Der Antragsgegner schrieb am 18. Dezember 2009 im Wege des Verhandlungsverfahrens Beratungsleistungen für die Beschaffung eines Neubaus für das Landeskriminalamt im Modell einer Öffentlich-Rechtlichen Partnerschaft europaweit aus. Darin erklärt er u. a., dass beabsichtigt sei, die wirtschaftliche, technische und juristische Beratung an einen Gesamtberater zu vergeben.
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