OLG Frankfurt/Main - Urteil vom 25.07.2023
11 U 71/22 (Kart)
Normen:
§ 33 Abs 1 GWB; § 33 Abs 2 GWB; § 19 Abs 2 Nr 1 GWB; § 20 Abs 1 GWB; § 1 GWB;
Fundstellen:
NZBau 2023, 750
Vorinstanzen:
LG Frankfurt/Main, vom 04.05.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 06 O 254/21

Voraussetzungen eines kartellrechtlichen KontrahierungszwangsRechtsstellung des Pächters eines Steinbruchs bei unterstellt marktbeherrschender Stellung des VerpächtersAnspruch auf diskriminierungsfreie Neuvergabe

OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 25.07.2023 - Aktenzeichen 11 U 71/22 (Kart)

DRsp Nr. 2023/10987

Voraussetzungen eines kartellrechtlichen Kontrahierungszwangs Rechtsstellung des Pächters eines Steinbruchs bei unterstellt marktbeherrschender Stellung des Verpächters Anspruch auf diskriminierungsfreie Neuvergabe

1. Aus §§ 19 Abs. 2 Nr. 1, 20 Abs. 1 GWB folgt weder ein Anspruch auf Fortsetzung des bisherigen Vertragsverhältnisses zu unveränderten Konditionen noch ein Anspruch auf ein Angebot zum Abschluss eines Folgevertrages zu nichtdiskriminierenden Bedingungen (Anschluss an BGH, Beschluss vom 27.9.2022, KZB 75121, juris, Rn 36).2. Im Falle der Marktbeherrschung oder Abhängigkeit folgt aus § 33 Abs. 1, 2 iVm §§ 19 Abs. 2 Nr. 1, 20 Abs. 1 GWB jedoch ein Anspruch, an der Neuvergabe diskriminierungsfrei, d.h. zu fairen und objektiven Bedingungen, beteiligt zu werden.3. Bei Prüfung einer unternehmensbedingten Abhängigkeit ist nur auf die heutigen Gegebenheiten abzustellen. Andere Erwägungen können nur im Rahmen der Prüfung einer unbilligen Behinderung oder einer ohne sachlichen Grund erfolgenden Andersbehandlung gleichartiger Unternehmen Berücksichtigung finden.4. Es verstößt gegen § 1 GWB, den Folgevertrag mit demjenigen Bewerber abzuschließen, der aufgrund seiner durch den Vertragsschluss weiter gestärkten Marktstellung gegenüber Dritten höhere Preise durchsetzen wird, als andere Bewerber.

Tenor