Auf die Berufung der Beklagten wird das am 12. Juli 2019 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Dessau-Roßlau unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen abgeändert:
Das Versäumnisurteil des Landgerichts Dessau-Roßlau vom 27. Dezember 2018 wird mit der Maßgabe aufrecht erhalten, dass die Beklagte verurteilt wird, an die Klägerin 20.053,20 EUR nebst Zinsen i.H.v. 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 19. November 2017 zu zahlen.
Im Übrigen wird das Versäumnisurteil aufgehoben und die Klage abgewiesen.
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