OVG Hamburg - (Vorlage-) Beschluß vom 20.02.1986 - Bf II 22/84,
Voraussetzungen für die Annahme einer Verletzung des Abwägungsgebots im Bebauungsplanverfahrens
BVerwG, vom 28.08.1987 - Aktenzeichen 4 N 1.86
DRsp Nr. 1996/15754
Voraussetzungen für die Annahme einer Verletzung des Abwägungsgebots im Bebauungsplanverfahrens
1. Ein Bebauungsplan ist nicht schon deswegen abwägungsfehlerhaft, weil die Gemeinde ihn auf der Grundlage eines vom künftigen Bauherrn vorgelegten Projektentwurfs für ein Großvorhaben aufgestellt hat, das im Geltungsbereich des Planens verwirklicht werden soll. Das gilt auch wenn die Gemeinde weder vom künftigen Bauherrn alternative Projektentwürfe sich hat vorlegen lassen noch solche selbst angefertigt hat.2. Ein auf der Grundlage eines - einzigen - Projektentwurfs des künftigen Bauherrn aufgestellter Bebauungsplan ist nicht schon deshalb abwägungsfehlerhaft, weil die Gemeinde über die Erforderlichkeit alternativer Projektentwürfe keine selbständige Entscheidung getroffen hat, obgleich Dienststellen oder Gremien der Gemeinde solche Alternativen "gefordert" haben.3. Die unter Nr. 1 und Nr. 2 genannten Umstände können im Einzelfall auf einen Abwägungsfehler hindeuten.
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