Unter Abänderung des Urteils des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße vom 27. Juni 2018 wird die verkehrsrechtliche Anordnung der Beklagten vom 13. Oktober 2015 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides des Kreisrechtsausschusses des Rhein-Pfalz-Kreises vom 25. Januar 2018 aufgehoben.
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|