BVerwG vom 22.11.1985
4 C 71.82
Normen:
BBauG § 35 Abs. 1 Nr. 1;
Fundstellen:
AgrarR 1986, 146
BauR 1986, 188
BayVBl 1986, 535
BBauBl 1986, 182
BRS 45 Nr. 76
Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 229
DÖV 1986, 573
DRsp V(527)297c-e
DVBl 1986, 413
HGZ 1986, 168
NuR 1986, 200
NVwZ 1986, 644
RdL 1986, 118
UPR 1986, 265
ZfBR 1986, 83
Vorinstanzen:
VG Freiburg, vom 25.06.1981 - Vorinstanzaktenzeichen 3 291/79
VGH Baden-Württemberg, vom 21.04.1982 - Vorinstanzaktenzeichen 3 S 2066/81

Voraussetzungen für die Zulässigkeit eines im Außenbereichs gelegenen Wohn- und Wirtschaftsgebäudes für einen landwirtschaftlichen Betrieb mit verstreuten Betriebsflächen

BVerwG, vom 22.11.1985 - Aktenzeichen 4 C 71.82

DRsp Nr. 1992/5624

Voraussetzungen für die Zulässigkeit eines im Außenbereichs gelegenen Wohn- und Wirtschaftsgebäudes für einen landwirtschaftlichen Betrieb mit verstreuten Betriebsflächen

1. Die bloße Möglichkeit, ein beabsichtigtes landwirtschaftliches Wohngebäude und Wirtschaftsgebäude irgendwann in ein Mehrfamilienhaus umzuwandeln, nimmt ihm nicht die "dienende" Funktion im Sinne des § 35 Abs. 1 Nr. 1 BBauG, wenn es tatsächlich den gegenwärtigen und auf Dauer absehbaren Betriebserfordernissen angemessen ist. 2. Das Merkmal des "Dienens" im Sinne des § 35 Abs. 1 Nr. 1 BBauG umfaßt auch eine gewisse räumliche Zuordnung der Betriebsstelle zu den landwirtschaftlichen Betriebsflächen. 3. Die öffentlichen Belange, eine Beeinträchtigung der natürlichen Eigenart der Landschaft sowie die Entstehung einer Splittersiedlung zu vermeiden, können auch einem - privilegierten - landwirtschaftlichen Vorhaben entgegenstehen. 4. Zur Sicherung der ausreichenden wegemäßigen Erschließung eines landwirtschaftlichen Wohngebäudes und Wirtschaftsgebäudes im Außenbereich (im Anschluß an das Urteil vom 30. August 1985 - BVerwG 4 C 48.81 - BauR 1985, 661).

Normenkette:

BBauG § 35 Abs. 1 Nr. 1;

Gründe:

I.