Die Parteien werden darauf hingewiesen, dass der Senat beabsichtigt, die Revision des Beklagten gegen das Urteil des 5. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 14. Mai 2019 durch Beschluss gemäß § 552a ZPO auf Kosten des Beklagten zurückzuweisen.
2.Der Streitwert des Revisionsverfahrens wird auf 11.000 € festgesetzt.
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