BGH vom 18.12.1980
VII ZR 203/80
Normen:
VOB/B § 16;
Fundstellen:
DRsp I(138)391f
NJW 1981, 1040
WM 1981, 246

Vorbehalt der Geltendmachung weiterer Ansprüche bei Stundung eines Teils der Vergütung

BGH, vom 18.12.1980 - Aktenzeichen VII ZR 203/80

DRsp Nr. 1998/2430

Vorbehalt der Geltendmachung weiterer Ansprüche bei Stundung eines Teils der Vergütung

Haben Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbart, daß ein bestimmter Teil der Vergütung zunächst nicht bezahlt werden soll, so braucht der Auftragnehmer sich diesen Teil nicht zur Aufrechterhaltung seiner Rechte vorzubehalten, wenn er insoweit eine Schlußrechnung nicht erteilt und eine Schlußzahlung nicht erhält.

Normenkette:

VOB/B § 16;
Fundstellen
DRsp I(138)391f
NJW 1981, 1040
WM 1981, 246