BGH vom 08.11.1979
VII ZR 86/79
Normen:
VOB/B § 16;
Fundstellen:
BGHZ 75, 307
BauR 1980, 174
DRsp I(138)374c
NJW 1980, 455

Vorbehalt der Nachforderung durch Klageerhebung

BGH, vom 08.11.1979 - Aktenzeichen VII ZR 86/79

DRsp Nr. 1998/2437

Vorbehalt der Nachforderung durch Klageerhebung

1. Die Vorschrift des § 270 Abs. 3 ZPO wird auf die Vorbehaltserklärung angewendet, so daß der Auftragnehmer mit der »demnächst« zugestellten Zahlungsklage nach Schlußzahlung oder schlußzahlungsgleicher Erklärung des Auftraggebers einen rechtzeitigen Vorbehalt erklären kann. 2. Durch die vorbehaltlose Annahme der Schlußzahlung erlöschen nicht die weitergehenden Ansprüche des Auftragnehmers. Es fehlt ihnen lediglich die Durchsetzbarkeit, wenn der Auftraggeber die Einrede der vorbehaltlosen Schlußzahlung erhebt.

Normenkette:

VOB/B § 16;

Hinweise:

Hinweis zu B

Ständ. Rechtspr. seit BGHZ 62, 15 = NJW 1974, 236; siehe auch BGH, DRsp I(138)425b-c = BauR 1982, 499 = NJW 1982, 2250.

Die Rechtslage entspricht damit derjenigen, die bei der Einrede der Verjährung entsteht.

Fundstellen
BGHZ 75, 307
BauR 1980, 174
DRsp I(138)374c
NJW 1980, 455