Vorbereitung der Klage

Nach der Erhebung, dem Sammeln und dem Zusammenfassen der Informationen aus der Checkliste kann möglicherweise nicht sofort der Klageentwurf gefertigt werden.

Die anwaltlichen Vertreter müssen prüfen, ob die einzuklagende Rechnung prüffähig ist.

Verträge vor dem 01.01.2021 und Vereinbarung von Honorar und Abrechnung nach § 4 mit 6 HOAI nach dem 01.01.2021: Ist die vorgelegte Rechnung prüffähig "nach HOAI"?

Basiert die Klage auf einem Vertrag, der vor dem 01.01.2021 abgeschlossen wurde, so gehört es zum einen zum sichersten Weg, dass trotz der verfassungsrechtlichen Bedenken im Hinblick auf die Fälligkeitsregelung des alten § 15 HOAI die dortigen Vorgaben beachtet werden.

Außerdem muss auch nach § 650g Abs. 4 BGB eine Rechnung so aufgestellt werden, dass der Auftraggeber sie verstehen und prüfen kann. Wenn Abrechnung nach den Parametern der HOAI (Leistungsbilder, anrechenbare Kosten, Honorartafel, beauftragte und erbrachte Leistung) vereinbart wurde oder mangels Vereinbarung eine solche Abrechnung zur Bestimmung des Mindestsatzes nach HOAI 2013 und des Basishonorars nach HOAI 2021 durchgeführt werden muss, dann gehört zur Prüfbarkeit eben, dass diese Parameter angegeben und verwendet werden.