Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Sozialgerichts Berlin vom 18. Juli 2022 geändert.
Der Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes wird insgesamt abgelehnt.
Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren vor dem Landessozialgericht Berlin-Brandenburg unter Beiordnung von Rechtsanwältin A H wird abgelehnt.
Außergerichtliche Kosten des Rechtsstreits sind nicht zu erstatten.
I.
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