Auf die Berufungen der Parteien wird unter Zurückweisung der weitergehenden Rechtsmittel das am 04.09.2019 verkündete Urteil der 2. Handelskammer des Landgerichts Potsdam -
Auf den Antrag zu lit. a) wird im Wege einstweiliger Verfügung angeordnet:
Der Verfügungsbeklagten wird aufgegeben, bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung vom Gericht festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000 €, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, zu vollstrecken an dem Bürgermeister der Verfügungsbeklagten, im Falle wiederholter Zuwiderhandlung Ordnungshaft bis zu 2 Jahren, es zu unterlassen,
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