I.
Die Antragstellerin wendet sich im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes gegen einen Bescheid über die Änderung und den Betrieb einer Anlage zum Halten von Rindern.
Die Beigeladene betreibt eine Rinderhaltungsanlage, die in den 1970-er Jahren in Betrieb genommen wurde. Der Antragsteller ist Eigentümer eines Grundstücks in der Umgebung der Anlage.
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