Der Antrag, das Bundesministerium der Verteidigung im Wege der einstweiligen Anordnung zu verpflichten, bis zu einer Entscheidung über die Beschwerde des Antragstellers vom 14. Juli 2017 gegen die Auswahlentscheidung des Präsidenten des Bundesamts für das Personalmanagement der Bundeswehr vom 22. Juni 2017 die Versetzung des Beigeladenen auf den Dienstposten des Abteilungsleiters ... beim ... vorläufig rückgängig zu machen und den Beigeladenen auch nicht mit der kommissarischen Aufgabenwahrnehmung zu betrauen, wird abgelehnt.
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Der Antragsteller begehrt vorläufigen Rechtsschutz in einem Konkurrentenstreit um die Besetzung eines nach Besoldungsgruppe A 16 bewerteten Abteilungsleiter-Dienstpostens beim ....
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