BGH - Beschluss vom 16.11.2020
II ZB 2/20
Normen:
ZPO § 321a;
Vorinstanzen:
LG Duisburg, vom 19.07.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 1 O 175/18
OLG Düsseldorf, vom 06.12.2019 - Vorinstanzaktenzeichen I-17 U 241/19

Vorlage des Fristenkalenders zur Glaubhaftmachung der rechtzeitigen Aufgabe des in Verlust geratenen Schriftsatzes zur Post mit den maßgeblichen Eintragungen und Streichungen

BGH, Beschluss vom 16.11.2020 - Aktenzeichen II ZB 2/20

DRsp Nr. 2020/17972

Vorlage des Fristenkalenders zur Glaubhaftmachung der rechtzeitigen Aufgabe des in Verlust geratenen Schriftsatzes zur Post mit den maßgeblichen Eintragungen und Streichungen

Tenor

Die Anhörungsrüge des Beklagten gegen den Senatsbeschluss vom 22. September 2020 wird auf Kosten des Beklagten zurückgewiesen.

Normenkette:

ZPO § 321a;

Gründe

Die gemäß § 321a ZPO statthafte und auch im Übrigen zulässige Anhörungsrüge ist nicht begründet.