Die Parteien werden darauf hingewiesen, dass der Senat beabsichtigt, die Revision des Beklagten gegen das Urteil des 17. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 8. November 2019 durch Beschluss gemäß § 552a ZPO auf Kosten des Beklagten zurückzuweisen.
2.Der Streitwert wird auf 98.500 € festgesetzt.
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