BVerwG - Urteil vom 12.06.1970
IV C 5.68
Normen:
BBauG § 130;
Fundstellen:
BRS 37 Nr. 91
Buchholz 406.11 § 130 BBauG Nr. 6
DVBl 1970, 904
ZMR 1970, 382

Vorliegen einer Schrschließungseinheit; Erschließung eines Eckgrundstücks

BVerwG, Urteil vom 12.06.1970 - Aktenzeichen IV C 5.68

DRsp Nr. 2009/19336

Vorliegen einer Schrschließungseinheit; Erschließung eines Eckgrundstücks

1. Eine hufeisenförmige Straße, die von einer bereits hergestellten Straße ausgeht und auf diese zurückführt, kann zusammen mit drei schmalen von ihr ausgehenden Nebenstraßen auch dann als eine Erschließungseinheit angesehen werden, wenn zwei dieser Nebenstraßen keine Stichstraßen sind, aber in breitere Straßen einmünden. 2. Ob ein von einer Erschließungseinheit erschlossenes Grundstück zu Beiträgen für diese Einheit herangezogen werden kann, bestimmt sich nicht nach dem Vorteil, den es durch die Bildung der Erschließungseinheit erlangt. 3. Weder zur Bildung der Erschließungseinheit noch zum Ausspruch der in der Ortssatzung vorgesehenen Kostenspaltung bedarf es einer Ortssatzung oder eines veröffentlichten Beschlusses des Gemeinderates. 4. Ein Eckgrundstück wird auch dann von der zweiten Straße erschlossen, wenn diese Einbahnstraße ist (vgl. das Urteil vom 19.10.1966 - BVerwG IV C 99.65 - BVerwGE 25, 147).

Normenkette:

BBauG § 130;

Gründe:

I.