Die Klagen werden abgewiesen.
Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Kläger wenden sich gegen die mit einer eisenbahnrechtlichen Planfeststellung verbundene Inanspruchnahme von in ihrem Eigentum stehenden Grundstücken und mit dem Vorhaben verbundene Lärmbeeinträchtigungen.
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