Es wird festgestellt, dass der Bebauungsplan "Bahnhofsumfeld S-Bahnhof Petershagen" vom 10. November 2005 (bekannt gemacht im Amtsblatt für die Gemeinde Petershagen/Eggersdorf vom 1. Februar 2006) insoweit unwirksam ist, als sein räumlicher Geltungsbereich die Flurstücke des Antragstellers 552, 554, 1643 und 1644 umfasst.
Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar.
Die Antragsgegnerin darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Antragsteller vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils beizutreibenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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