Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selber trägt.
Der Streitwert wird auf 7.500.- Euro festgesetzt.
I.
Der Antragsteller begehrt vorläufigen Rechtsschutz gegen den Bebauungsplan 2487 "für ein Gebiet in Bremen-Horn-Lehe zwischen Hochschulring, Wilhelm-Herbst-Straße, Robert-Hooke-Straße und Bundesautobahn A 27" (im Folgenden: Bebauungsplan 2487).
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