Der Beschluss des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 5. Januar 2022 -
Die Sache wird zur erneuten Entscheidung über den Antrag des Klägers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe an das Verwaltungsgericht des Saarlandes zurückverwiesen.
Die Ablehnung der Gewährung von Prozesskostenhilfe aus formellen Gründen - wegen fehlender Vorlage einer Erklärung über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse sowie entsprechender Belege - ist nicht mehr tragfähig, da der Kläger am 11.1.2022 eine entsprechende Erklärung vorgelegt und er am 3.6.2022 einen hinreichend aussagekräftigen Auszug eines Bewilligungsbescheides der Agentur für Arbeit über die Gewährung von Arbeitslosengeld zu den Akten gereicht hat.
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