Die Beschwerde gegen den Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts - 2. Kammer - vom 4. Januar 2022 wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 3. und 4. sind erstattungsfähig; diejenigen der Beigeladenen zu 1. und 2. sind nicht erstattungsfähig.
Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 7.500 Euro festgesetzt.
I.
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