Der Bebauungsplan M 54.1 "Erweiterung - auf der Aulen", beschlossen am 14. Dezember 2004, ist unwirksam.
II.Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.
III.Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Antragsgegner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 v.H. des zu vollstreckenden Betrags abwenden, wenn nicht der Antragsteller zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.
IV.Die Revision wird nicht zugelassen.
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