Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Minden vom 6. Oktober 2010 wird geändert.
Der Antrag wird abgelehnt.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
Der Streitwert wird unter Änderung der Streitwert-festsetzung des Verwaltungsgerichts für beide In-stanzen auf 100.000,-Euro festgesetzt.
Die Beschwerden des Antragsgegners und der Beigeladenen haben Erfolg.
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