Der Antrag der Kläger auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Leipzig vom 14. Oktober 2009 -
Die Kläger tragen die Kosten des Zulassungsverfahrens als Gesamtschuldner. Die Beigeladene trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst.
Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 7.500,- EUR festgesetzt.
Der Antrag auf Zulassung der Berufung ist zulässig, aber unbegründet. Die Kläger haben nicht gemäß §
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